Der Elternbeirat besteht an allen Schulen mit mehr als 600 Schülern, d. h. auch am Holbein mit seinen ca. 1.200 Schülern, aus zwölf Mitgliedern. Seine Amtszeit beträgt zwei Jahre. Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre nach Schulbeginn, spätestens aber bis zum 31. Oktober gewählt. | > Leitbild > Funktion & Bedeutung > Mitglieder > Gremienarbeit > Jahresturnus > Projekte > Sitzungen > Spenden |
Die Regelung des Wahlverfahrens ist eine der gesetzlichen Aufgaben des Elternbeirats, der dazu am Holbein die Wahlordnung für den Elternbeirat am Holbein-Gymnasium
erlassen hat. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind an der Schule haben; die Erziehungsberechtigten können auch eine andere volljährige Person, die den Schüler tatsächlich erzieht ("Stiefvater", "-mutter") ermächtigen, an der Wahl zum Elternbeirat teilzunehmen und sich wählen zu lassen. Die Tätigkeit im Elternbeirat ist ehrenamtlich und endet mit dem Ablauf der Amtszeit oder dem Ausscheiden des Kindes aus der Schule. Rolle der Klassenelternsprecher am Gymnasium Die Wahl des Elternbeirats ist am Gymnasium unabhängig von der Wahl der Klassenelternsprecher. Gewählt wird der Elternbeirat direkt durch die anwesenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schüler aller Jahrgangsstufen. Die Wahl des Elternbeirats am Gymnasium unterscheidet sich somit in folgenden Punkten von der Wahl des Elternbeirats an der Grund- und der Mittelschule:
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